Beantragen Sie rechtzeitig eine genügend lange Fristverlängerung.
23.01.2026
Das Bundesgericht hat abschliessend entschieden, dass der Kanton Zürich eine Neubewertung der Liegenschaften vornehmen kann. Die Neubewertungen können teilweise starke Erhöhungen des Steuerwertes von Liegenschaften zur Folge haben, da die Steuerwerte nicht tiefer als 70% des Verkehrswertes sein dürfen, was mancherorts bei weitem nicht der Fall ist. Die Neubewertungen werden 2026 durchgeführt und wirken sich ab 2026 auf das steuerbare Vermögen der Eigentümer aus.
Aufgrund der beschlossenen Abschaffung des Eigenmietwertes verzichtet der Kanton Zürich jedoch auf die Anpassung der Eigenmietwerte.
15.01.2026
Der Kanton St. Gallen bietet ab der Steuerperiode 2025 keine Software für die Steuererklärung mehr an. Die Steuererklärung ist neu nur noch per Internet oder Drittsoftware oder von Hand erstellbar.
Wir können weiterhin Steuererklärungen für den Kanton St. Gallen ohne Internet erstellen. Besorgen Sie dazu unbedingt das Papierformular bei Ihrem Gemeindesteueramt.
07.01.2026
Der Kanton Zürich bietet ab der Steuerperiode 2025 keine Software für die Steuererklärung mehr an. Die Steuererklärung ist neu nur noch per Internet oder Drittsoftware oder von Hand erstellbar.
Wir können weiterhin Steuererklärungen für den Kanton Zürich ohne Internet erstellen. Besorgen Sie dazu unbedingt das Papierformular bei Ihrem Gemeindesteueramt.